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Archiv_Einfach FairReisen!
19.04.2010 14:19 Age: 143 days

Pressemitteilung 3 - Vulkanausbruch Island: Beeinträchtigungen im Flugverkehr

Stand 19. April 2010, 14:00 Uhr: FTI verlängert die Frist für kostenlose Umbu-chungen und Stornierungen bis zum 20. April 2010, 8 Uhr. Aus einigen Zielge-bieten bringt das Basler Reiseunternehmen seine Kunden mit Bussen und Flug-zeugen zurück in die Schweiz.


Basel, 19. April 2010 – Nachdem die Schliessung der Schweizer Flughäfen bis 20. April 2010, 8 Uhr ausgeweitet wurde, verlängert auch FTI die Frist für kostenlose Stornierungen und Umbuchungen bis zu diesem Zeitpunkt.

Gäste von FTI, deren Abflugszeit bis Dienstag, 20. April 2010 bis 8 Uhr geplant gewesen wäre, können ihre Reise kostenlos umbuchen oder stornieren. Dies gilt für alle Flugpauschalreisen, ebenso für Hotelaufenthalte und Mietwagenbuchungen in Destinationen, die ausschliesslich mittels Flugzeug erreichbar sind. Ebenfalls kostenlos umbuchbar oder stornierbar sind Nur-Flüge, die über FTI gebucht wurden. Für Linienflüge gelten dagegen die Regelungen der jeweiligen Fluggesellschaften.

Die betroffenen Gäste müssen ihren Stornierungs- oder Umbuchungswunsch nicht sofort mitteilen, sofern sie die weitere Entwicklung abwarten wollen. Es entstehen ihnen keinerlei Nachteile, falls sie ihren Stornierungs- oder Umbuchungswunsch erst im Laufe der kommenden Tage nachträglich FTI mitteilen.

An den Ferienorten kümmert sich die örtliche Reiseleitung um die Gäste von FTI. Soweit es die logistischen Gegebenheiten zulassen, wird ein Teil der Reisenden auf alternativen Rückreise-Wegen mit Reisebussen und Flugzeugen in die Schweiz befördert.

Für Reisegäste mit Abflug-Terminen im weiteren Verlauf des 20. April 2010 muss die weitere Entwicklung abgewartet werden. Die Gäste können sich über die aktuelle Lage im Internet unter http://www.fti.ch/aktuelle_meldungen.html sowie telefonisch unter den Hotline-Nummern informieren.

FTI-Gästen steht die Telefon-Hotline 061 – 560 71 30 zur Verfügung. Die Hotline ist von 5.30 bis 22.00 Uhr besetzt.